Der Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. ist verbandlich organisiert. So hat der Bundesverband ordentliche Vereinsmitglieder und Fördermitglieder.
Ordentliche Vereinsmitglieder
Ordentliche Ordentliche Vereinsmitglieder haben aktives und passives Wahlrecht. Dazu gehören die Gründungsmitglieder und die Delegierten der Mitgliedsvereine. Gemeinnützige Vereine mit ähnlichen Zielsetzungen und Tätigkeitsfeldern dürfen eine Mitgliedschaft beim Bundesverband beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verband. Über die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages und dessen Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Fördermitglieder
Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die durch finanzielle, sachliche oder sonstige Zuwendungen die Vereinszwecke dauerhaft fördern. Die fördernde Mitgliedschaft kann durch einfache Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Die Summe des jährlichen Beitrages beträgt mindestens 25,00 €. Fördernde Mitglieder haben das Recht, sich an Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht zu beteiligen.
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Mit Deiner Fördermitgliedschaft unterstützt Du unsere Angebote für Empowerment und ein kultursensibles Miteinander langfristig und ermöglichst auf diese Weise, dass wir die Teilhabe vieler Menschen dauerhaft verbessern können.
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