Neue Einbürgerungsreform ebnet Weg für echte Teilhabe

05.12.2022

Rückblick: Am Mittwoch, den 28. November 2022 hat das Innenministerium über die neuen Einbürgerungsregeln beraten. Der Entwurf sieht eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor, um die Hürden für die Einbürgerung zu verringern.

Unter anderem sollen die Fristen, wie lange ein Mensch in Deutschland leben muss, um als eingebürgert zu gelten, herabgesetzt werden. Die Mindestaufenthaltsdauer soll von bisher acht auf fünf Jahre gesenkt werden. Zudem ist geplant, dass Gründe festgesetzt werden in welchen Fällen eine Einbürgerung ausgeschlossen ist. Für Menschen über 67 Jahre soll es eine Erleichterung beim Sprachnachweis und Einbürgerungstest geben.

Die Reform gewährleistet auch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Für viele Menschen mit Migrationsbiografie ginge dadurch der lang ersehnte Wunsch nach Anerkennung in Erfüllung, sofern diese Änderung nicht durch die Opposition verhindert wird. Die doppelte Staatsbürgerschaft vereinfacht und beschleunigt das Einbürgerungsverfahren und nimmt vielen Menschen die Last, sich für Deutschland oder das Ursprungsland zu entscheiden. Diese Menschen leben seit vielen Jahren in Deutschland, engagieren sich und nehmen Deutschland als zweite Heimat wahr. Gleichzeitig besteht eine emotionale Bindung an ihr Ursprungland. Sie haben also mehr als eine Heimat und wollen sich nicht für das ein oder andere Land entscheiden müssen. Dies gilt insbesondere für die Nachkommen der Arbeitsmigrant:innen, die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Bürger:innen sowie für Menschen, die im Rahmen der Familienzusammenführung dazu gezogen sind.

Wir, der Sozialdienst muslimischer Frauen, sehen diese Reform als Zeichen der Wertschätzung der Menschen, die seit mehreren Generationen hier beheimatet sind. Eine Reform, die Menschen mit Migrationsgeschichte endlich die Möglichkeit auf politische Partizipation und echte Teilhabe bietet. Das Statement unserer Bundesvorsitzenden, Ayten Kılıçarslan, lautet an dieser Stelle: „Wir begrüßen das Vorhaben der Regierung und sehen darin das bisherige Engagement von Menschen, die sich für das Leben in Deutschland entschieden haben und Deutschland als Heimat sehen bestätigt. Diese Menschen sollen nicht länger vor eine Entscheidung gestellt werden, sich von ihrem Ursprungsland emotional zu trennen oder diesem den Rücken zu kehren. Wir leben in einer Welt der Vielfalt. Die Loyalität eines jeden Einzelnen darf nicht länger allein am Besitz des deutschen Passes gemessen werden.“

Mehr als 10 Millionen Menschen leben in Deutschland mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Davon sind wiederrum mehr als 5 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Der Anteil derer, die 2021 eingebürgert wurden, liegt bei weniger als 3 Prozent. Im Durchschnitt wurden in Deutschland knapp 1,3 Prozent der hier lebenden Bevölkerung eingebürgert. Damit liegt Deutschland mit zwei Prozent hinter der Europäischen Union.