Wir begrüßen den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf vom 06. Juli 2022 zur Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation von sogenannten Kettengeduldeten. „Mit diesem Beschluss erhalten die Menschen, die seit längerem in Deutschland leben, sich bisher jedoch nicht ausreichend an der Zukunftsgestaltung von Deutschland beteiligen konnten, endlich eine Perspektive. Diese Entscheidung entspricht unserer Wertevorstellung einer offenen und toleranten Gesellschaft. Deutschland darf den Menschen, die sich einbringen möchten, diese Möglichkeit der Teilhabe nicht länger verwehren,“ so unsere Bundesvorsitzende Ayten Kılıçarslan.

Der SmF-Bundesverband betrachtet diesen Schritt lediglich als einen Anfang in die richtige Richtung. Die Zeit von einem Jahr, alle Voraussetzungen für ein Bleiberecht vollständig zu erfüllen, wird nicht ausreichen. Nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, müssen auch die Behörden darauf vorbereitet werden, die Maßnahmen, die das Gesetz vorsieht, umzusetzen. „Es ist uns bekannt, dass in einigen Fällen bereits jetzt die Bearbeitung der Akten auf Grund der akuten Situation der Geflüchteten aus der Ukraine nicht rechtzeitig erfolgt und aufgeschoben wird. Diese Fälle müssen die Ausnahme bleiben, denn dadurch wird der Eindruck erweckt, dass in Deutschland zwischen Geflüchteten und Herkunft unterschieden werde. Dieser Beschluss wird sich nachhaltig auf das Schicksal der einzelnen Menschen positiv auswirken“, fügt Kılıçarslan hinzu.

Die Erneuerung umfasst weitere positive Veränderungen. Darunter den Zugang zu Integrationskursen für alle. Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass in ländlichen Gebieten die Infrastruktur eine zeitnahe Teilnahme an den Integrationskursen nicht zulässt. Hinzu kommt, dass die Teilhabe junger Mütter auf Grund der fehlenden Möglichkeit einer Kinderbetreuung oftmals erschwert ist. Der erfolgreiche Besuch eines Integrationskurses würde insbesondere bei diesen Frauen zu einer höheren Autonomität führen. Der SmF-Bundesverband fordert daher adäquatere Zugangsmöglichkeiten für besondere Zielgruppen.

Gleichzeitig ist die Zulassung der Migrationsberatung erwachsener Zuwanderer (MBE) durch Träger:innen, welche nicht Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind, jedoch über einen besseren Zugang zu besonderen Zielgruppen verfügen, von großer Bedeutung. Die Gewährleistung, dass qualifizierte Beratungsarbeit zukünftig als Regeldienst angeboten werden kann, wäre eine angemessene Würdigung dieses wertvollen Beitrags welche Mitarbeiter:innen und Ehrenamtliche tagtäglich leisten.