Wahlaufruf und wichtige Informationen zur Wahl – Keine Stimme darf verloren gehen – Registrierung bis 19.05.2024

Alle 5 Jahre können EU Bürger:innen  über 700 Mitglieder des EU-Parlaments als Vertreter:innen wählen oder sich selbst zur Wahl stellen. In transnationalen Gruppierungen oder europaweiten Parteien (Fraktionen) wird dann zukünftig über wichtige Themen, die uns alle betreffen, entschieden: Wirtschaft, Energie und Klima, Migration, Soziales und Gesundheit und vieles mehr.  

Am Sonntag, den 09.06.2024 finden die Europawahlen in Deutschland statt. Sie sind eine der größten demokratischen Wahlen der Welt und zum ersten Mal dürfen auch junge Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen.  

Nutzt Eure Stimme, denn: Europa als Friedensprojekt ist in Gefahr! 

Unsere Demokratie(n) sind bedroht von einem Rechtsruck: mit populistischen, demokratiefeindlichen und vor allem rassistischen und frauenfeindlichen Positionen sind nicht nur in Deutschland Parteien auf dem Vormarsch, sondern ziehen auch Richtung Europa ins Parlament.  

Dies wollen wir als Sozialdienst muslimischer Frauen nicht teilnahmslos hinnehmen und rufen deshalb alle wahlberechtigten deutschen Staatsbürger: innen und Unions-Bürger: innen auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und zur Wahl-Urne zu gehen.  Wir haben die Wahl! 

 “Wir müssen alle gemeinsam an einem Strang ziehen und uns stark für eine vielfältige Repräsentanz auf Europaebene machen: unser aktives und passives Wahlrecht ermöglicht es uns, uns einzubringen und einen Unterschied zu machen.  

Muslim:innen, muslimisch gelesene Menschen und migrantisch gelesene Bürger:innen Deutschlands müssen von Parteien als Wählerpotenziale erkannt werden, aber auch in etablierten und neuen Parteien sichtbar werden und in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden”, so Ayten Kilicarslan, Bundesvorsitzende des SmF.  

Muslimisch gelesene Vetreter:innen im Europäischen Parlament sind deutlich unterrepräsentiert, so gibt es zurzeit nur insgesamt sieben muslimisch gelesene Abgeordnete.  

Auch in bundesdeutschen Gremien schaut es nicht besser aus. Muslimische und muslimisch gelesene Vetreter:innen sind in der Minderheit und kaum vertreten. Um das zu ändern, müssen sie sich sichtbar und aktiv an die Wahlen beteiligen. 

Menschen zu ermutigen, wählen zu gehen und sich gemeinsam für ein starkes, demokratisches Europa einzusetzen, ist ein wesentliches Anliegen des SmF-Bundesverbandes.  

In zahlreichen Veranstaltungen und Workshops nimmt der SmF  seine Verantwortung ernst und klärt auf: Was ist Europa und was hat es mit mir zu tun? Wie funktionieren die deutschen und die europäischen Gremien und welche Auswirkungen hat das auf uns hier in Deutschland? Wie kann ich wählen gehen? Und wie kann ich mich selbst einbringen?  

Auch der deutsche Frauenrat, bei dem der SmF Mitglied ist, betont in seiner Pressemitteilung vor allem die Auswirkungen auf die Frauenrechte und die Stellung der Frau in Europa, die es zu verteidigen gilt.  

Die Wahl am 9. Juni entscheidet also darüber, ob Europa rückwärtsgewandt in die Zukunft blickt oder ein Motor für Fortschritt und Innovation bleibt und sich stark macht für eine geschlechtergerechte und durchsetzungsfähige EU für alle Unions-Bürger:innen. 

Lasst uns die Demokratie als kollektive Errungenschaft gemeinsam verteidigen.  

Damit keine Stimme verloren geht, möchten wir einige Informationen zur Wahl weitergeben: 

Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland gemeldet sind, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung und können ihre Stimme am Wahltag in ihrem zugewiesenen Wahlraum abgeben. Es gibt jedoch noch ein anderes wichtiges Datum, auf das wir hinweisen wollen: den 19.05.2024.

Deutsche Staatsbürger die im Ausland leben, müssen sich bis 19.05.24 in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde eintragen lassen. Das hierzu benötigte Formular kann hier heruntergeladen werden:  https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Wahlberechtigt in Deutschland sind aber auch Bürger der Europäischen Union, die länger als 3 Monate in Deutschland gemeldet sind. Auch diese müssen sich bis zum 19.05.2024 in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen, wenn sie zum ersten Mal an der Europawahl teilnehmen wollen. Das hierzu benötigte Formular kann Sie hier heruntergeladen werden: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

Die Anträge auf Eintrag in das Wählerverzeichnis müssen persönlich unterschrieben und im Original an die Gemeinde übermittelt werden.

Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen sollten darauf achten, dass ihr zugewiesener Wahlraum auch barrierefrei ist. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, ist die Gemeinde verpflichtet einen anderen Wahlraum mit barrierefreiem Zugang zu Verfügung zu stellen. Dies muss aber gesondert beantragt werden!

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Wer aus persönlichen Gründen seine Stimme nicht am Wahltag abgeben kann, kann bis Freitag 07.06.2024 Briefwahlunterlagen anfordern.

Verpassen Sie nicht die Fristen sich in Wählerverzeichnisse eintragen zu lassen, ihren Wahlraum zu überprüfen oder Briefwahl zu beantragen!