Link zum Download im PDF-Format: Der ganze Artikel „Die nachhaltige Verankerung muslimischer Träger in bestehende Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe“
Ayten Kılıçarslan[1]
Muslime als Zielgruppe und Träger in der Kinder- und Jugendhilfe
Zum Einstieg meiner Erörterungen möchte ich darlegen, warum es gerechtfertigt ist, von einer muslimischen Zielgruppe, einer muslimischen Trägerlandschaft und schließlich von einer Muslimischen Zivilgesellschaft als Teil eines Ganzen zu sprechen. Es wird hier zu zeigen sein, warum der Aufbau nachhaltiger Strukturen für eine muslimische Trägerlandschaft in der Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist und warum Politik und Verwaltung wie Muslimische Zivilgesellschaft hierbei gleichermaßen gefordert sind.
Eine Zivilgesellschaft ist die Summe aller Selbstorganisierten in einer Gesellschaft, die sich aktiv für gesellschaftliche Belange einsetzen. Ihre Stärke und Prägnanz werden durch die Dauer, Vielfältigkeit, Intensität ihres Engagements, durch die Breite ihrer Tätigkeitsbereiche und ihre Zusammenarbeit mit relevanten staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren gemessen.[2] Die Vielfältigkeit der Zivilgesellschaft beinhaltet auch die Vielfalt der Werteorientierungen und Motivationen zum Engagement, die laut Selbstdefinition der jeweiligen Organisation religiös, humanitär oder auch politisch begründet sein können. So ist die Muslimische Zivilgesellschaft die Summe aller gemeinnützigen Organisationen, die von engagierten Bürger*innen gegründet sind, sich um gesellschaftliche Belange kümmern und sich als muslimisch definieren. Dazu können sowohl Religionsgemeinschaften, einzelne unabhängige Vereine und Initiativen sowie Zusammenschlüsse gehören.[3]
Eine Vielzahl auch staatlicher Programme auf Bundes- und Landesebene, die sich an Muslime richten, deuten darauf hin, dass der Begriff Muslimische Zivilgesellschaft zur Führung eines Diskurses benötigt wird. Er kann aber nicht dazu dienen, Muslime in der Zivilgesellschaft als separate Gruppe mit eigener Zielsetzung zu sehen, da sich jede zivilgesellschaftliche Organisation, so auch eine muslimische, laut Definition aktiv für (gesamt-) gesellschaftliche Belange einsetzt.
Der Begriff Muslimischer Träger wird hier für jene gemeinnützigen Organisationen verwendet, die durch ihre Motivation und ihren Gründungszweck die Voraussetzungen für die Trägerschaft in der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen oder erfüllen könnten.
- Dies können zum einen die muslimischen Religionsverbände und ihre Mitgliedsvereine sein, die zukünftig auf der Basis einer Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts als Träger der freien Jugendhilfe tätig werden können.[4]
- Muslimische Träger können zum anderen auch weitere Organisationen mit religiöser Ausrichtung sein, die nicht zu den großen Dachverbänden gehören, aber auch vorranging religiöse Dienste anbieten und darüber hinaus im Bereich der Sozialen Arbeit aktiv sind.
- Und schließlich gehören Organisationen, die keine religiösen Dienste im Sinne einer Religionsgemeinschaft anbieten, aber aus einer als muslimisch definierten Motivation heraus im Bereich der Sozialarbeit tätig sind, ebenfalls zu den muslimischen Trägern.
Alle anderen Organisationen, deren Mitglieder oder Gründer zwar muslimisch sind, aber sich aus ihrem Selbstverständnis heraus nicht als muslimische Organisation definieren, fallen nicht unter die Kategorie Muslimische Träger.
Neben muslimischen Trägern kann auf der Klientel-Seite von einer muslimischen Zielgruppe gesprochen werden. Das Sozialgesetzbuch beschreibt sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche als besondere Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe,[5] deren Besonderheit vor allem in der schwierigen Erreichbarkeit und sozialen Ausgrenzung liegt. Zu dieser Zielgruppe gehören auch Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund. Auch wenn Statistiken Muslime mit ihren religiösen oder sozialen Zugehörigkeiten nicht erfassen, wird davon ausgegangen, dass unter den Menschen mit Migrationshintergrund ein bedeutender Teil Muslime sind, die zu dieser besonderen Zielgruppe gehören.
Das Erfordernis muslimischer Trägerschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes leben ca. 4,7 Millionen Muslime in Deutschland. Sie zeichnen sich in sozialer, ethnischer und kultureller Hinsicht mit ihren unterschiedlichen Sozialisationen, Schichtzugehörigkeiten und Lebensentwürfen durch eine große Vielfalt aus. Sie sind nicht nur Klienten der Sozialen Arbeit, sondern als Muslimische Zivilgesellschaft genauso Anbieter (Träger) und Fachpersonen.
Es hat sich eine Vielzahl an Angeboten durch Projekte und Maßnahmen entwickelt, die sich an Migranten*innen und immer mehr auch an Muslime als Zielgruppe richten. Dabei haben wir wenig Erkenntnisse darüber, in wie weit die einzelnen Maßnahmen der Anbieter ihre Wirkung entfalten, ob die Anbieterstruktur zum Erreichen der Zielgruppe und der Ziele ausreichend ausgestattet und vielfältig ist oder ob die Maßnahmen in ihrem Inhalt, ihrer Methodik und Umsetzung einer Optimierung bedürfen.
Fest steht, dass die Zielgruppe der Muslime sich verstärkt mit ihren sozialen Problemen und Bedarfen an muslimische Organisationen wenden, auch wenn diese nicht zu den Anbietern im sozialen Hilfesystem gehören. Das deutet auf einen Bedarf im Angebotsspektrum und in der Versorgung hin, dem wir hier näher auf den Grund zu gehen haben.
Die Suche nach einem Anbieter, der zu den eigenen Vorstellungen passt, ist nicht ungewöhnlich. Es ist ein legitimes Anliegen, für das unser Gesellschaftssystem die Wahlfreiheit vorsieht.
Wahlfreiheit als Grundprinzip in der Sozialen Arbeit
Wahlfreiheit ist eine der Grundprinzipien in der sozialen Arbeit und basiert auf dem Recht auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung.[6] Die Wahlfreiheit erfordert Alternativen im Angebot, die die Wünsche der Einzelnen bei der Selbstverwirklichung berücksichtigen.
Das Fehlen solcher alternativen Angebote wirkt sich auch auf weitere Grundrechte aus, wie wir am Beispiel des Erziehungsrechts der Eltern deutlich machen können: Das Angebot eines muslimischen Kindergartens beispielsweise ermöglicht muslimischen Eltern, sich selbstbestimmt für dieses Angebot zu entscheiden. Das Fehlen eines solchen Angebotes setzt die Eltern der Notwendigkeit aus, ihre legitimen religiösen Vorstellungen (z.B. Essensvorschriften, Feste, Umgangsformen) dauernd rechtfertigen und in einer dies gegebenenfalls infrage stellenden Institution durchsetzen zu müssen.[7] Wie aus diesem Beispiel ersichtlich, kann die Akzeptanz für Regelangebote und die selbstbestimmte Umsetzung des Erziehungsauftrags erschwert sein. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, zur Unterstützung des Erziehungsauftrages von Eltern – hier den muslimischen – zu einer Angebotsvielfalt und Wahlfreiheit zu verhelfen.
Der Staat lässt durch Vielfältigkeit der Trägerlandschaft unterschiedliche Werteorientierungen, Inhalte, Methoden und Arbeitsformen zu (SGB VIII, § 3) und arbeitet mit diesen partnerschaftlich zusammen (SGB VIII, § 4). Die Gesetzgebung fordert die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen Entscheidungen, die sie selbst betreffen (§ 8) und fordert die Berücksichtigung kultureller Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien (§ 9). Der Staat macht dabei keine Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen, deutscher und anderer Herkunft oder Religion bzw. keine Religion. So macht es der rechtliche Rahmen möglich und aus unserer Sicht auch erforderlich, dass auch muslimischen Trägern der Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe gewährt wird.
Erwartungen der muslimischen Zielgruppe an die Muslimische Zivilgesellschaft
Die meisten bestehenden muslimischen Organisationen sind in erster Linie als Religionsgemeinschaften organisiert. Die muslimische Klientel, die ihren Bedarf durch die vorhandenen Strukturen nicht als abgedeckt sieht, sucht sie dennoch mit ihren Belangen auf. Aufgrund ihrer Konzentration auf religiöse Dienste und geringer Ressourcen für die Soziale Arbeit sind die muslimischen Religionsgemeinschaften im Sinne einer professionellen Versorgung mit den Erwartungen und Bedarfen der Klientel überfordert. Hierbei umfassen die Probleme der Klientel ein breites Spektrum, das nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe betrifft, sondern sich auch auf Themenbereiche wie Armut, Alter, Gesundheit bis hin zu Beziehungs- und psychische Krisen erstreckt.
Hierbei ist jeder Verein mit den nicht erfüllbaren Erwartungen ihrer Klientel auf sich allein gestellt. Ein Hilfenetzwerk im Sinne einer professionellen Unterstützung in Form einer wohlfahrtsverbandlichen Struktur besteht nicht. Auch eine Verweisberatung erweist sich in vielen Fällen als kaum hilfreich oder möglich. Ob aus fehlender Bereitschaft der Klientel, fehlender passender Hilfen des Regelangebotes oder deshalb, weil das bestehende Problem mit speziellen religiösen Fragen in Verbindung gebracht wird, die letzte Adresse bleibt in diesen Fällen die Muslimische Zivilgesellschaft.
So stellt sich die Frage, wie die Muslimische Zivilgesellschaft für ihre Klientel nachhaltige Hilfestrukturen aufbauen kann, die sich nicht nur allein auf die Kinder- und Jugendhilfe konzentriert. Denn die Soziale Arbeit der Muslimischen Zivilgesellschaft benötigt einen Institutionalisierungsprozess, der langfristig Qualität und Kompetenz im Allgemeinen erst ermöglicht und weiterentwickelt. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Plattform für dienstleistende muslimische Träger, unter denen eine verstärkte und transparente Kommunikation, Kooperation und Koordination gesichert ist. Hier ist der Staat gefordert, die Muslimische Zivilgesellschaft im Sinne der Subsidiarität beim Aufbau ihrer Hilfestrukturen umfassend zu unterstützen.
Das ist ein langfristiger Prozess, der vom Bund im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) für den Teil der Muslimischen Zivilgesellschaft, der die Religionsgemeinschaften umfasst, bereits aufgegriffen wurde. Der Einbezug der anderen Teile der Muslimischen Zivilgesellschaft, die sich in der Sozialen Arbeit engagieren, steht allerdings noch aus.
Erkenntnisse aus der Deutschen Islam Konferenz (DIK)
Das Thema Muslimische Wohlfahrt wurde in der dritten Phase der DIK auf Wunsch der beteiligten Verbände anhand zweier Themenfelder bearbeitet: Der Kinder- und Jugendhilfe und der Seniorenhilfe.
Eine Untersuchung in 38% der 2.350 Moscheegemeinden in Deutschland ergab, dass diese mit ihren sozialen Angeboten pro Woche etwa 150.000 Menschen erreichen. Darunter sind auch im Schnitt 110 Kinder und Jugendliche je Gemeinde. Diese Angebote werden häufig durch hauptamtliches religiöses Personal abgedeckt. Das fehlende Hauptamt in der Sozialen Arbeit wird durch sogenanntes „qualifiziertes Ehrenamt“ kompensiert. Dabei meldeten die muslimischen Organisationen einen hohen Bedarf an Professionalisierung, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, und an Unterstützung zur Institutionalisierung.[8]
Anhand dieser Ergebnisse wurden am 10. November 2015 folgende Handlungsfelder konkretisiert.[9]:
- Würdigung bereits geleisteter, zumeist ehrenamtlicher sozialer Arbeit
- Verbesserung der Information und Beratung
- Überprüfung und ggf. Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten
- Überprüfung und ggf. Unterstützung der Qualifizierung und Professionalisierung
- Überprüfung der Unterstützungsmöglichkeiten von bürgerschaftlichem Engagement
Zudem hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich verpflichtet, eine Koordinierungs- und Beratungsstelle auf Bundesebene in Trägerschaft der islamischen DIK-Verbände zu fördern.[10]
Die oben genannten Handlungsfelder beinhalten Aufgaben des Bundes und haben einen Empfehlungscharakter für die Länder und Kommunen, wobei die Handlungsfelder nicht allein auf die Religionsverbände bezogen werden dürfen, sondern im Wesentlichen auch auf die anderen Teile der Muslimischen Zivilgesellschaft angewandt werden müssen.[11]
Herausforderungen der Muslimischen Zivilgesellschaft in der Kinder- und Jugendhilfe
Fehlende Akzeptanz
Wie sollte die Muslimische Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gewürdigt und in unser Sozialsystem eingeführt werden? Trotz Empfehlungen des Bundes fehlt in der Praxis bisher oft die Einsicht, die Akteure der Muslimischen Zivilgesellschaft überhaupt zu akzeptieren, geschweige denn zu unterstützen. So berichten muslimische Träger des Öfteren über Einstellungen, denen sie ausgesetzt sind. Ob Politik oder Verwaltung, vor allem auf kommunaler Ebene werden oft folgende Aussagen getroffen, sobald es beispielsweise um die Aufnahme in die Förderlandschaft geht:
- „Fangen Sie mal mit dreistelligen Summen an.“
- „Es gibt kein Bedarf an neuen Anbietern, der Bedarf ist bereits gedeckt.“
- „Der Topf ist gedeckelt, da können sie nicht mehr rein.“
- „Die bereits bestehenden Träger werden in erster Linie bedient.“
- „Es gibt keinen Bedarf an spezifisch muslimischen Trägern.“
- „Wieso muslimisch? Wir wollen keine Parallelgesellschaften. Sie müssen sich auch anderen Zielgruppen öffnen.“
- „Sie sind ziemlich neu. Sammeln sie erstmal Erfahrung.“
- „Sie sollten erst einem Wohlfahrtsverband angehören.“
- „Sie sollten mit anderen kooperieren. Schließen sie sich doch mit dem Träger XY zusammen.“ etc.
Hieraus folgt, dass die Notwendigkeit einer strukturellen Unterstützung der Muslimischen Zivilgesellschaft bis in die Kommunen hinein besser kommuniziert werden muss, bevor die Handlungsempfehlungen ihre Wirkung entfalten können.
Zu erfüllende Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger
Die im Sozialgesetzbuch VIII § 75 definierte Trägerschaft in der freien Jugendhilfe ist für den Zugang zu den meisten Tätigkeitsbereichen die wichtigste Voraussetzung. Wenn muslimische Organisationen keine fachliche Unterstützung erhalten und auch die nachzuweisenden Dokumentationen ihrer Tätigkeiten im Vorfeld nicht vorbereiten können, ist dieses Ziel für die gemeinnützigen und unabhängigen Träger ohne eine Unterstützung von außen schwer erreichbar. Denn für die Trägerschaft müssen sie eventuell ein Konzept entwickelt, bestehende Ansätze verschriftlicht, eine Anlaufstelle aufgebaut und regelmäßige Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen haben. Um einen Antrag für die Trägerschaft erfolgreich zu stellen, müssen die zivilgesellschaftlichen Organisationen zusätzlich bei der Finanzierung mindestens einer Fachkraft in Vorleistung treten. Ohne Vorleistung, keine Förderung. Ohne Förderung, keine Fachkräfte. Ohne Fachkräfte keine Vorleistung. Dieser Kreislauf scheint ohne eine externe Unterstützung kaum unterbrochen werden zu können.
Hier wäre der Aufbau einer Anlaufstelle bei den zuständigen Jugendämtern denkbar, die für die Beratung und Unterstützung unerfahrener potenzieller Träger in der Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Somit können praktische Lösungen mit erfahrenen Fachkräften entwickelt werden, die umfassende Kenntnisse bezüglich des KJHG besitzen und detailliert über die Zugänge, Möglichkeiten und Voraussetzungen informiert sind.
Professionalisierung
Die anerkannten muslimischen Träger der freien Jugendhilfe brauchen weitere Maßnahmen, um ihre Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe in ausreichender Qualität und passend zu den Bedarfen der Zielgruppe bereit zu stellen. Dies bedarf einer Professionalisierung auf Seiten des Personals, der Struktur und der Angebote. Professionalisierung geht mit Institutionalisierung einher und sichert den Zugang der Bürger*innen zu Angeboten ihrer Wahl auf Dauer.
Ohne Hauptamt kein Ehrenamt
In der sozialen Arbeit ist die Bedeutung des Hauptamtes unumstritten. Insbesondere in großen Verantwortungsbereichen, wie Kinder- und Jugendhilfe, können Ehrenamtliche nicht ohne hauptamtliche Unterstützung auf sich allein gestellt sein. Die Anwerbung qualifizierten Personals in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist nicht aufschiebbar.
Auch die DIK-Untersuchung zeigt den Bedarf an pädagogischen Fachkräften deutlich[12]. In Anbetracht des großen Zulaufs von Kindern und Jugendlichen in muslimischen Organisationen stehen die Muslimische Zivilgesellschaft und die Politik in der Verantwortung für die Qualifizierung und Professionalisierung personeller Ressourcen zu sorgen und die Anstellung pädagogischer Fachkräfte zu priorisieren.
Das Hauptamt kann auch dafür Sorge tragen, zuverlässige Strukturen in einer Organisation aufzubauen. Ständiger Wechsel von Ansprechpartnern wirkt auf die Zielgruppe und die Netzwerke irritierend. Ohne stabile personelle Strukturen sind Absprachen schwer einzuhalten und mit der Professionalisierung steigende Aufgaben zu erfüllen. Kinder und Jugendliche brauchen Bezugspersonen, zu denen sie Vertrauen aufbauen können. Der Einsatz hauptamtlichen Personals erhöht ebenfalls das Vertrauen bei den Eltern und die Qualität der Zusammenarbeit mit ihnen.
Zur Eingliederung vorhandener Strukturen muslimischer Organisationen in die Kinder- und Jugendhilfe reichen nicht nur Informationsveranstaltungen, wie z.B. über Fundraising, aus. Vielmehr könnte die Einplanung zusätzlicher Etats im Rahmen neuer Maßnahmen oder langfristiger Projektförderungen mit dem Ziel, geeignete Organisationen in die Regelförderung heranzuführen, hilfreich sein.
Kinder- und jugendgerechte Anlaufstellen
Vorhandene räumliche Strukturen und materielle Ausstattungen muslimischer Organisationen bieten nicht immer Planungssicherheit für zielgruppengerechte Maßnahmen. Das Fehlen des Fachpersonals spiegelt sich auch bei der Auswahl von Arbeitsmaterialien wider. Insbesondere bei Auswahl und Umsetzung altersgerechter und pädagogisch wertvoller Bücher, Spiele und anderer Materialien, brauchen die Organisationen Unterstützung von Fachkräften. Bei der Bereitstellung von auf Dauer angelegten, qualifizierten Beratungs-, Begegnungs-, Betreuungs- und Informationsangeboten für Eltern und Jugendliche (wie Erziehungsberatung, Kinderbetreuung, Jugendtreffs etc.) ist der Fachkräftemangel und die Förderung der Institutionalisierung eine wichtige Herausforderung.
Auch strukturelle Fragen, wie das Anbringen von Kindersicherungen, schutzsichere Räume und die Feinheiten zum Kindeswohl, eignen sich für die Qualifizierung und Sensibilisierung der Organisationsverantwortlichen und des ehren- und hauptamtlichen Fachpersonals.
Bei Fehlen geeigneter Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung, kindgerechter Spielplätze, günstiger Lernumgebungen, von Beratungs- und Veranstaltungsräumen etc. wäre eine Unterstützung durch die kommunale Verwaltung hilfreich. Zudem sollten die muslimischen Träger dabei unterstützt werden, Erziehungsberatungsstellen, Kindertagestätten und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten aufzubauen.
Qualifizierung
Die Qualifizierung ehrenamtlicher Vereinsführungen und des Fachpersonals sollte aus unterschiedlichen Aspekten vorbereitet werden.
Formalisierte Abläufe, beispielsweise bei Antragstellungen, und Inhalte von Qualitätsmanagement, stellen für die meisten Verantwortlichen gemeinnütziger Organisationen eine Herausforderung dar. Die Verantwortlichen in Trägerorganisationen brauchen Informationen über die rechtlichen und förderpolitischen Rahmenbedingungen für den Aufbau adäquater Strukturen. Sie sollten in die Lage versetzt werden, Ziele für ihre Organisation zu definieren, Arbeitsbereiche festzulegen, dazu geeignetes Fachpersonal zu akquirieren, die Abläufe bei der Verwaltung zu überblicken und zu übernehmen, Führungskompetenzen zu erwerben, Netzwerke und Öffentlichkeit zu bedienen und erforderliche Konzepte und Maßnahmen zu überblicken etc.
Das Fachpersonal dagegen braucht eine Vertiefung ihrer sozialpädagogischen Fachkompetenzen, die in der Organisation mit Fachkenntnissen über Strukturaufbau und Projektmanagement sowie Leitungskompetenzen, Methodenkenntnisse, Kenntnisse über Konzeptentwicklung, Finanzakquise, Teilnehmerakquise etc. ergänzt werden müssen.
Die Qualifizierung erfüllt ihren Zweck im Sinne der Professionalisierung erst dann, wenn Kompetenzbildung zum Aufbau nachhaltiger Strukturen auf lokaler Ebene dienen und/oder in vorhandene Strukturen der Sozialen Arbeit eingebettet werden kann. Denn die erworbenen Kompetenzen brauchen neben Ressourcen auch Anwendungsfelder, um das Erlernte umzusetzen.
Überregionale Kompetenzzentren und Bildungseinrichtungen für Akteure der Muslimischen Zivilgesellschaft sind für die Unterstützung bei der Institutionalisierung von Bedeutung. Dabei ist die Erreichbarkeit der Zielgruppe in ihrer Vielfalt, Qualität und Fachlichkeit in den Vordergrund zu stellen.
Haltung
Muslimische Fachkräfte genießen in besonderer Weise das Vertrauen der muslimischen Klientel und erreichen vorranging Muslime, auch wenn alle Bürger*innen zu ihrer Zielgruppe gehören. Ob dieses Vertrauen einer besonderen Form der Ansprache, einer spürbaren Nähe zur Zielgruppe, anderem bestimmten Nähe-Distanz-Verständnis, Kenntnissen über kulturelle und/oder religiöse Besonderheiten geschuldet ist oder ob das Misstrauen gegenüber „deutschen“ Strukturen durch muslimische Akteure kompensiert wird, ist ungewiss. Dennoch ist es notwendig, der Klientel gegenüber Transparenz über die Haltung einzelner Träger zu schaffen, damit sie die Träger nach eigenen Kriterien auswählen können.
Zugleich braucht die Muslimische Zivilgesellschaft eine inhaltliche Auseinandersetzung über ihr Menschenbild und eine Sozialarbeit, die sie als muslimisch ansieht und die öffentlich kommunizierbar ist. Dies würde insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe die Besonderheit muslimischer Träger verdeutlichen und die Verunsicherung der Verwaltung gegenüber muslimischen Trägern vermindern. Sicherlich beschreiben muslimische Träger in ihren Konzepten ihre Einstellungen zu abgefragten Themen wie Gender, Inklusion, Interkulturalität, Vielfalt etc. Ob diese von anderen Anbietern der Kinder- und Jugendhilfe sehr abweichen, sei dahingestellt. Hier geht es um grundsätzliche Themen und eine grundsätzliche Haltung muslimischer Wohlfahrt, deren Ziele, Inhalte und Methoden eine Besonderheit und ein Gewinn für die Gesellschaft sind.
Für diese Auseinandersetzung braucht die Muslimische Zivilgesellschaft eine Debatte unter Beteiligung von Fachpersonen aus Theorie und Praxis, aus Theologie, Ethik, Rechtswesen, Philosophie, Psychologie, Therapie, Pädagogik und Medizin. Dieser Bedarf konnte bisher weder von den muslimischen Religionsgemeinschaften noch den Zentren für islamische Theologie an den Universitäten organisiert und nachhaltig bearbeitet werden.
Die Muslimische Zivilgesellschaft braucht bei der Besetzung eigener Themen und der Schaffung eigener Räume Unterstützung, um in breitem Rahmen und langfristigen Prozessen eigene Positionen zu definieren. Dabei dürfen die Träger in solchen Prozessbildungen nicht fremdbestimmt werden.
Organisierte Jugendarbeit
Die meisten muslimischen Jugendorganisationen gelten als Nachwuchsorganisationen und werden überwiegend von Erwachsenenorganisationen bestimmt. Das Gründungsziel der Erwachsenenorganisationen kann als Aufbewahren von religiösen und kulturellen Werten beschrieben werden. Dieses Organisationsverständnis beinhaltet eigene Hierarchien und Ordnungen. Das Bestreben junger Menschen, mehr Eigeninitiative und Partizipation innerhalb dieser Strukturen entfalten zu können, kann den Widerspruch der Erwachsenen erregen. Trotz dieser Differenzen wird auf die Existenz von Jugendorganisationen sehr viel Wert gelegt und zeitgleich die Beachtung der Hierarchien erwartet.
Dennoch finden zahlreiche Jugendliche in den bestehenden Organisationen ihren Platz. Parallel dazu entstehen unabhängige Jugendorganisationen, die sich aus den Verbänden loslösen und eigene Strukturen aufbauen[13]. Die muslimischen Jugendorganisationen stehen zur Behauptung ihrer Eigenständigkeit angesichts struktureller Probleme und bestehender konzeptioneller Konflikte mit der älteren Generation und den gesellschaftlichen Erwartungen vor großen Herausforderungen. Dazu möchte ich im Folgenden beispielhaft einige Themenfelder anreißen.
Gender
Der Begriff Jugend umfasst für die meisten muslimischen Organisationen immer noch nur die männlichen Jugendlichen. In den meisten Organisationen sind die Mädchen und jungen Frauen weiterhin in den Frauengruppen als „Mädchenabteilung“ zu finden.
So teilen sich die Jugendlichen meist strukturell sowie inhaltlich in Jungen- und Mädchengruppen auf. Eine Zusammenarbeit beider Geschlechter wird nach wie vor als problematisch empfunden. Anders als bei internen Tätigkeiten, wird in öffentlichen Veranstaltungen teilweise auf Geschlechtertrennung verzichtet. Sobald sie nicht in unterschiedlichen Räumen stattfinden können, wird das „Problem mit der Nähe“ durch eine getrennte Sitzordnung gelöst. Die Zusammenarbeit beider Geschlechter gilt meist als Ausnahme und findet auf Leitungsebene statt. Diese Lockerung dringt selten bis in die Basis ein. Personen, die sich für eine gendergerechte Organisationsform einsetzen und sich durchsetzen können, haben viele Hürden zu nehmen, erfahren Ablehnung, aber auch Zuspruch.
Diese Haltung kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. die striktere Auslegung der Religion, ein sexualisiertes Menschenbild, Moralisierung menschlicher Beziehungen oder sexistische Einstellungen einzelner. Die Ursachen solcher Einstellungen und Haltungen müssen innerislamisch diskutiert werden. Solche Diskurse können unter Beteiligung islamisch-theologischer Fakultäten, unabhängiger Organisationen und verbandlich organisierter muslimischer Organisationen von muslimischen Trägern der sozialen Arbeit und/oder muslimischen Jugendorganisationen geführt werden. Da diese Haltung viele Jugendliche in ihrem Umgang mit dem anderen Geschlecht, in der Schule, auf der Straße, in einer Jugendgruppe oder in der Moschee beeinträchtigt, sollten solche Debatten zeitnah erfolgen.
Das Durchsetzen gendergerechter, paritätischer Besetzungen von Gremien und deren Wiederspiegelung in der Jugendarbeit, gibt vielen jungen Menschen Mut, sich zu positionieren und sich gegen einengende Drucksituationen zu richten. Sie müssen sich dennoch gelegentlich mit den Jugendlichen in den eigenen Reihen diesbezüglich auseinandersetzen und brauchen hierbei die Unterstützung der Theologen.
Die Genderfrage gehört zum Inhalt der Kompetenzbildungs-, Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse. Die Jugendlichen und ihre Eltern, die die Geschlechtertrennung als Grundvoraussetzung der Teilhabe sehen, sollten trotzdem diese Möglichkeit bekommen. Dabei ist zu beachten, dass die Geschlechtertrennung, wenn keine nachvollziehbaren Argumente vorhanden sind, nicht zum Regelfall wird.
Diskursfähigkeit und Teilhabe
Ein weiterer Kernbereich der Jugendarbeit in den muslimischen Organisationen ist die Partizipation. Zugang und Durchlässigkeit sind Voraussetzungen für die Partizipation.
Sozialisationsunterschiede zwischen den Gründern muslimischer Organisationen der ersten und zweiten Generation und der gegenwärtigen Zielgruppe bleibt dennoch eine Herausforderung der nächsten Generation. Für die meisten Organisationen hat ihre Gründungsidee weiterhin Relevanz.
Die Angst vor Identitätsverlust führt zu mehr Schutzverhalten, zur Abkapselung und in der Folge zur Abweisung jeder Einflussnahme. Das Hinterfragen von Normen und Werten wird als Gefahr wahrgenommen. Das Gefühl, abgelehnt zu werden, verstärkt Verlustängste. Systeme, die den Schutz vor Entfremdung zum Ziel haben, sind für demokratische und partizipative Prozesse wenig durchlässig und lassen unterschiedliche Meinungen und Ideen ungern zu.
Die Nachwuchsorganisationen durch Fördermaßnahmen zu befähigen, sich den bestehenden Jugendgremien anzuschließen, könnte unterstützend dabei wirken, ihre strukturelle Weiterentwicklung voranzubringen. Zugleich fördert dies beide Seiten in ihrer Kommunikations- und Diskursfähigkeit. Diese Maßnahmen dürfen dagegen die Bestrebungen von Jugendlichen, die außerverbandlich organisiert sind, nicht dabei behindern, eigene Strukturen aufzubauen.
Muslimische Jugendarbeit ist nicht nur Präventionsarbeit
Es ist richtig, muslimische Jugendorganisationen als Partner zu gewinnen und mit ihnen die Chancen erfolgreicher Prävention zu erhöhen, sofern dabei Stigmatisierung vermieden wird. Dennoch hat muslimische Jugendarbeit nicht das Ziel, für die Sicherheit im Land zu sorgen und vorrangig gegen Radikalisierung vorzubeugen. Dies kann höchstens ein Nebeneffekt sein. Muslimische Jugendorganisationen sollten eher als Partner der offenen Jugendarbeit gewonnen und in ihrer Haltung zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und Identifikation mit der Gesellschaft gestärkt werden. Ihnen sollten andere Fördermöglichkeiten angeboten werden als die gängige Präventionspraxis.
Nachhaltige Verankerung
Eine nachhaltige Verankerung der Muslimischen Zivilgesellschaft in das Sozialsystem hat eine inkludierende Wirkung in der Gesamtgesellschaft. Inklusion als Idee „gemeinsam verschieden zu sein“ gibt allen Akteuren einen Platz und ermöglicht die Mitwirkung aller Beteiligten. Die bestehenden Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe werden nicht davon berührt. Die Beseitigung bestehender Hürden und kompetenzbildende Maßnahmen, die zu einer Professionalisierung führen, hat die Qualitätsentwicklung und -sicherung zur Folge. Die Institutionalisierung einzelner Träger dient letztendlich dazu, dass die einzelnen Organisationen der Muslimischen Zivilgesellschaft innerhalb der deutschen Zivilgesellschaft ihre Rollen übernehmen und als solche wahrgenommen werden.
Beim Prozess der nachhaltigen Verankerung in der professionellen Kinder- und Jugendhilfe sind die etablierten Wohlfahrtsverbände als wichtigste zivilgesellschaftliche Akteure nicht aus der Pflicht zu nehmen. Sie können sowohl bei der Akzeptanz gegenüber den muslimischen Trägern durch die Politik, Verwaltung und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren eine Rolle übernehmen, als auch bei der Erfüllung von Zugangsvoraussetzungen als Kooperationspartner ihre Unterstützung anbieten. Dabei ist es den muslimischen Trägern zu überlassen, wie sie ihre Ressourcen überregional bündeln, wie sie sich strukturieren und ihre Inhalte durch eigenständig aufgebaute Plattformen besetzen. Es ist durchaus möglich, dass die in der Wohlfahrtspflege aktiven Träger der Muslimischen Zivilgesellschaft ihre Plattform als Netzwerk mehrerer muslimischer Wohlfahrtsverbände oder als ein neues Dach bilden möchten. Dabei dürfen sie nicht bevormundet werden, indem ihnen Ansprechpartner oder Kooperationspartner durch alleinige Entscheidungen der Landes- oder Bundespolitik in Form von Projektförderungen vorgesetzt werden.
Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt uns vor die Herausforderung, neue Impulse in der Kinder- und Jugendhilfe zu setzen und neue Inhalte und Methoden zu erarbeiten. Das bedarf einer strukturellen, methodischen und inhaltlichen Professionalisierung, die von der Muslimischen Zivilgesellschaft ausgehen sollte. Dazu müsste die Politik und Verwaltung endlich Möglichkeiten finden, der Muslimischen Zivilgesellschaft mit Vertrauen zu begegnen und statt kleinerer Schritte, große Sprünge zu wagen.
Muslimische Sozialarbeit bietet eine Chance für die Gesellschaft, sich innovativ und im Sinne aller Bürger des Landes zu positionieren. Diese Positionierung bedarf einer Haltung, die auch öffentlich kommuniziert wird. Dafür braucht die Muslimische Zivilgesellschaft selbst getragene, öffentlich geförderte, kompetenzbildende Maßnahmen und Bildungseinrichtungen, Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung von Trägern und Fachkräften und Institutionalisierung, die auch gleiche Augenhöhe und Kooperationsfähigkeit anbietet.
Muslime sind gewillt, Verantwortung zu übernehmen. Dabei lässt das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendhilfe, in dem wir uns alle bewegen, keine Versäumnisse zu.
[1] Dieser Artikel wurde erstmalig veröffentlicht in: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg.). Forum Jugendhilfe. Ausgabe 04/2019, S.33-42
[2] https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verhaeltnisse-eine-sozialkunde/138718/zivilgesellschaft-in-zahlen (abgerufen am 13.11.2019)
[3] „Es ist eine große Zahl neuer Vereine und Institutionen hinzugekommen, die sich ganz unterschiedlichen Schwerpunkten widmen – von gesellschaftlichem Dialog, politischer Bildungsarbeit und Demokratieförderung über Umweltschutz, Wohlfahrt und sozialer Arbeit bis hin zu Kunst und Jugendkultur. Viele dieser Vereine finanzieren sich durch Spenden, und stützen sich auf ehrenamtliches Engagement ihrer Mitglieder. Einige erhalten für einzelne Projekte staatliche Förderung oder werden durch private Stiftungen unterstützt.“ https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MDI_INFOPAPIER_MUSLIMISCHE_ZIVILGESELLSCHAFT.pdf
[4] Nach SGB VIII §75 (3). Zurzeit genießt nur die Ahmadiyya Muslim Jamaat als einzige muslimische Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
[5] § 13 SGB VIII. In Abs. 1
[6] Ihre Kerngedanken sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Grundgesetz (§ 2) verankert.
[7] Hierauf reagieren Träger von Kindertageseinrichtungen mit einer interkulturellen Öffnung, die trotz aller Bereitschaft dazu wiederum bei den Trägern selbst Diskussionen um ihr Selbstverständnis und das Aufweichen ihrer bestehenden Konzepte auslöst.
[8] http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/WissenschaftPublikationen/soziale-dienstleistungen-gemeinden.html
[9] http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/LenkungsausschussPlenum/20151110-la-ergebnisse-dik.pdf?__blob=publicationFile
[10] Zur Koordinierungs- und Beratungsstelle siehe: http://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DIK/DE/Downloads/LenkungsausschussPlenum/20170314-la-3-umsetzungsbericht-wohlfahrt.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 13.11.2019)
[11] Die Muslimische Zivilgesellschaft umfasst mehr Akteure als die muslimischen Religionsverbände, die als bundesweite Organisationen stellvertretend für die gesamte Muslimische Zivilgesellschaft gegenüber dem Bund als Ansprechpartner in der DIK fungierten. Die in der DIK ausgesprochenen Empfehlungen richten sich aber im Umkehrschluss nicht allein an die Vertreter, sondern an die gesamte Muslimische Zivilgesellschaft.
[12] Studie im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz Soziale Dienstleistungen der in der Deutschen Islam Konferenz vertretenen religiösen Dachverbände und ihrer Gemeinden. S.46-47, Dirk Halm und Martina Sauer Oktober 2015. „Von insgesamt 122 Qualifikationsnennungen entfallen 63 auf den Theologen/Imam/Dede und auf Sozialarbeiter/Sozialpädagogen 17 und Lehrer einschließlich Sprachlehrer 17. Nur in 8 Fällen wird ein Erzieher genannt. Bei insgesamt 62 Antworten sind in 23 Fällen die Hauptamtlichen zusätzlich für die Kinderbetreuung qualifiziert, in 39 Fällen nicht. Von 61 Gemeinden mit Hauptamtlichen in der Kinderbetreuung geben 22 an, über keine tätigkeitsspezifischen Fortbildungsmöglichkeiten für diese Kräfte zu verfügen. In 24 Fällen besteht so eine Möglichkeit beim Dachverband (allerdings bei keiner Gemeinde von AMJ, IGS, IRD und ZMD), in 11 Fällen in der Gemeinde selbst, in 1 Fall existieren beide Möglichkeiten und 3 Gemeinden geben an, Hauptamtliche gemeinsam mit externen Partnern für die Kinderbetreuung fortbilden zu können“.
[13] https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MDI_INFOPAPIER_MUSLIMISCHE_ZIVILGESELLSCHAFT.pdf