Heute vor 77 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet und trat in Kraft. Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur gemeinsamen Verfassung des vereinten Deutschlands. Bis heute wurde es an gesellschaftliche und politische Entwicklungen angepasst – etwa im Bereich des Föderalismus, der europäischen Integration, des Umwelt- und Asylrechts sowie weiterer gesellschaftlicher Herausforderungen.
Das Grundgesetz ist jedoch nicht nur ein juristischer Text. Es ist Ausdruck demokratischer Aushandlungsprozesse, gesellschaftlicher Kämpfe und des Einsatzes vieler Menschen, die sich für Freiheit, Menschenwürde und Gleichberechtigung eingesetzt haben.
Anlässlich dieses Jahrestages erinnern wir insbesondere an vier Frauen unter den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates, die maßgeblich daran beteiligt waren, dass Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert wurde: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel.
Der heute selbstverständlich erscheinende Satz in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – war damals keineswegs selbstverständlich. Er war Gegenstand intensiver und teils kontroverser Diskussionen – selbst innerhalb der politischen Lager und unter Frauen. Vor allem Elisabeth Selbert setzte sich mit großer Beharrlichkeit dafür ein, dass Gleichberechtigung nicht lediglich auf staatsbürgerliche Rechte beschränkt bleibt, sondern als allgemeines gesellschaftliches Prinzip verstanden wird.
In der Weimarer Verfassung hieß es zuvor: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Diese Formulierung blieb jedoch deutlich enger gefasst. Erst durch den Einsatz engagierter Frauen und Frauenverbände konnte Gleichberechtigung als umfassender Grundsatz in der Verfassung verankert und später weiterentwickelt werden.
Nach der Wiedervereinigung wurde 1992 eine Gemeinsame Verfassungskommission eingesetzt, die das Grundgesetz überprüfte. Auf Druck zahlreicher Frauenverbände und gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure wurde Artikel 3 Absatz 2 im Jahr 1994 ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Damit wurde deutlich: Gleichberechtigung bedeutet nicht nur rechtliche Gleichstellung auf dem Papier, sondern auch die Verantwortung des Staates, bestehende Benachteiligungen aktiv abzubauen.
Die Geschichte des Grundgesetzes zeigt, dass demokratische Rechte und gesellschaftlicher Fortschritt nicht selbstverständlich entstehen. Sie sind das Ergebnis jahrelanger Debatten, gesellschaftlichen Engagements und demokratischer Verantwortung.
Das Grundgesetz schützt die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Menschenwürde. Diese Grundprinzipien bilden die Basis unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Die Bundesvorsitzende des Wohlfahrtsverbandes Sozialdienst muslimischer Frauen, Ayten Kılıçarslan, erklärt hierzu:
„Gerade für diese Grundwerte müssen wir gemeinsam einstehen – unabhängig von politischen Zugehörigkeiten. Demokratie lebt nicht allein von Mehrheiten, sondern von Verantwortung. Die Geschichte zeigt uns, wie fragil demokratische Errungenschaften sein können. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und jeder Form von Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentreten. Denn eines steht über allem: Die Würde des Menschen ist unantastbar – egal wer, egal wo und egal wie.“

