Sozialdienst muslimischer Frauen e.V.
Am 14. Februar 2016 wurde der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. von in Deutschland lebenden muslimischen Frauen gegründet. Inzwischen hat sich der SmF-Bundesverband als eine unverzichtbare muslimische Wohlfahrtsorganisation etabliert. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen verfolgen wir das Ziel, die soziale, politische und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen zu fördern. Gleichzeitig setzen wir uns aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein.
Unsere Angebote richten sich an: Frauen und Männer, Kinder, Jugendliche und Familien, Geflüchtete und Zugewanderte, Senior*innen und deren Angehörige, Menschen mit Behinderungen sowie Personen in besonderen Lebenslagen.
Im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege sind wir in den folgenden Arbeitsbereichen tätig: Empowerment und Partizipation, Inklusion und Integration, Gewaltschutz und Gewaltprävention. Unsere Dienstleistungen stehen allen Menschen offen, unabhängig von ihrer religiösen, ethnischen, kulturellen oder weltanschaulichen Zugehörigkeit.
Netzwerkarbeit ist ein zentrales Instrument unserer sozialen Arbeit. Daher sind wir zurzeit Mitglied in zahlreichen Organisationen und Netzwerken, darunter:
- Deutsche Islam Konferenz,
Deutscher Frauenrat, - Bundesforum Männer,
CLAIM (Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit), - Neue Deutsche Organisationen,
Bündnis Sorgearbeit fair teilen, - Bündnis gegen Sexismus,
- Bündnis AGG Reform – Jetzt!,
- Jährliches Gespräch der KMK (Kultusministerkonferenz) mit Migrantenorganisationen,
- Forum muslimische Zivilgesellschaft in NRW,
- Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus,
- Bundesverband Soziales Mentoring,
Netzwerk Armutsprävention-NRW.
Der SmF-Bundesverband engagiert sich zudem in verschiedenen Themenfeldern, wie beispielsweise beim Schwangerschaftsabbruch oder bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wir arbeiten eng mit Interessenvertretungen zusammen und werden regelmäßig von der Politik eingeladen, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben abzugeben.