Recht. Gerechtigkeit. Handeln. Wohlfahrtsverband-SmF fordert Schutz und Teilhabe aller Frauen 

05.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags unterstreicht der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen (SmF) die dringende Notwendigkeit, rechtliche und gesellschaftliche Hürden für Frauen mit Migrationsbiografie abzubauen. Im Zentrum der politischen Agenda stehen dabei die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie eine grundlegende Reform des Aufenthaltsrechts. Um gewaltbetroffene Frauen wirksam aus der rechtlichen Abhängigkeit von ihren Ehepartnern zu lösen, setzt sich der SmF insbesondere für eine Anpassung von § 31 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ein. Die Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für einen eigenständigen Aufenthaltstitel muss von derzeit drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Nur durch diese Verkürzung erhalten betroffene Frauen die notwendige Sicherheit, Schutz vor Gewalt zu suchen, ohne ausländerrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Ergänzend dazu ist eine unabhängige Aufenthaltserlaubnis für mindestens zwei Jahre nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft erforderlich, um die soziale Stabilität der Betroffenen dauerhaft zu gewährleisten. 

Dieser rechtliche Schutzrahmen bildet jedoch nur das Fundament, auf dem eine barrierefreie Hilfestruktur aufgebaut werden muss. In diesem Sinne appelliert der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen an die politischen Verantwortlichen, einen Zugang zu Rechten und Schutzräumen zu schaffen, der den betroffenen Frauen eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsangeboten ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Ausbau von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern in muslimischer Trägerschaft. Eine solche Vielfalt in der Trägerlandschaft stellt in Krisensituationen sicher, dass Betroffene Hilfe schneller annehmen, da eine kultursensible Ausrichtung Vertrauen schafft und Hemmschwellen abbaut. 

Der Verband leistet hier bereits einen wesentlichen Beitrag: Mit dem Programm „Safe Woman“ bietet der SmF regionale Unterstützung sowie eine Hotline an, über die gewaltbetroffene Frauen schnell, effektiv und anonym Beratung und Hilfe erhalten. 

Über den unmittelbaren Gewaltschutz hinaus bleibt die politische Partizipation ein wesentlicher Pfeiler der Gleichberechtigung. Alle Frauen sind aufgerufen, ihr Wahlrecht aktiv zu nutzen, um ihre Interessen innerhalb unserer Gesellschaft sichtbar zu machen. Echte Teilhabe setzt jedoch voraus, dass Institutionen und Politik religionssensible Rahmenbedingungen schaffen, die diesen Weg ebnen. Dazu gehört eine inklusive Planung von Austauschformaten, die auch Frauen mit religiösen Bedarfen – wie etwa im Fastenmonat Ramadan – mit einbezieht. Denn ein Austausch auf Augenhöhe kann nur stattfinden, wenn die Terminierung von Veranstaltungen diesen Zugang erleichtert und strukturelle Hürden verhindert. Dies gilt auch als unverzichtbares Zeichen von gegenseitigem Respekt und gelebter Toleranz in einer vielfältigen Gesellschaft. 

Die geschäftsführende Bundesvorsitzende Ayten Kılıçarslan betonte anlässlich des Internationalen Frauentags: “Rechte allein schaffen noch keine Gerechtigkeit. Frauen und Mädchen müssen ihre Rechte auch tatsächlich nutzen können. Dazu braucht es Zugang zu Informationen, eine Vielfalt an Angeboten und Rahmenbedingungen, die echte Teilhabe ermöglichen – ohne Ausschlüsse aufgrund von Aussehen, Religion und Zugehörigkeit.” 

Der Wohlfahrtsverband Sozialdienst muslimischer Frauen bekräftigt abschließend zu den aktuellen Situationen, dass die Debatte um Frauenrechte weltweit aufrichtig und frei von jeder Instrumentalisierung geführt werden muss. Es darf nicht zugelassen werden, dass Frauenrechte global zugunsten wirtschaftlicher oder anderer Interessen als Vorwand dienen, während reales Leid von Betroffenen in den Hintergrund rückt.  Das Recht auf Unversehrtheit jeder Frau muss ausnahmslos auch über Ländergrenzen hinweg anerkannt werden. Denn Frauenrechte sind, was sie sind: universell und unteilbar.