Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle
Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die/den [Name
Auftraggeber] ein wichtiges Anliegen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten,
das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative Folgen eines Fehlverhaltens einzudämmen bzw.
zu korrigieren. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer
beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte
interne Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden.
Unter Verstößen sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen
oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen,
die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In den sachlichen
Anwendungsbereich fallen insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung,
Körperverletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von
Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient. Informationen über
privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und wird von dieser unter
Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße
haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgend bezeichneten Meldekanäle melden:
Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft
Meldestelle Sozialwirtschaft
Zollstockgürtel 59
50969 Köln
E-Mail: smf-verband@meldestelle-sozialwirtschaft.de
Telefon: +49 221 936 467 12
Erreichbarkeit von montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr und freitags 09:00 – 14:30 Uhr
Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer
persönlichen Zusammenkunft zu melden. Hierfür ist ein Termin vorab zu vereinbaren.