Häusliche Gewalt erkennen und handeln – Der SmF-Bundesverband setzt sich gegen häusliche Gewalt an Frauen ein und fordert konkrete Handlungen.
Nicht für jede Frau ist das eigene Zuhause ein sicherer Ort – gerade während der Corona-Pandemie sehen wir uns als SmF-Bundesverband mit zunehmender häuslicher Gewalt konfrontiert. Zwischen März und Juli 2020 gab es laut Polizeibericht 22 Prozent mehr Delikte häuslicher Gewalt als im Vorjahreszeitraum. Außerdem wurden in diesem Jahr vier Frauen durch ihren (Ex)Partner ermordet. Mehrmals die Woche kommen zahlreiche Frauen in die Räumlichkeiten unserer Standorte und suchen unsere Hilfe.
Wir, als Bundesverband tragen die Verantwortung dafür, Gewalt an Frauen zu verhindern und Betroffenen unsere Hilfe und Unterstützung anzubieten. Seit Beginn unserer Arbeit beraten wir Frauen im Rahmen unserer #savewomen Aktion bei häuslicher Gewalt. Dabei bieten wir Beratung und Begleitung an oder weisen die Betroffenen je nach Situation zu den bestehenden Frauenberatungsstellen, zu den Frauenhäusern oder zur Polizei. Von der Beantragung eines Beratungshilfescheins bis hin zur Nachsorge nach der Entlassung aus dem Frauenhaus unterstützen wir Frauen tagtäglich. Während dieser Arbeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass es zu finanziellen Engpässen kommt, wenn eine Frau das Frauenhaus verlassen und dabei in finanzielle Not geraten ist. Daher haben wir einen Not-Hilfefond gegründet und konnten davon bisher viele Frauen unterstützen. Sie erhielten beispielsweise eine finanzielle Unterstützung beim Kauf eines Bahntickets, etwa für die Fahrt zu ihrem Frauenhaus. Falls kein Platz im Frauenhaus frei war, übernahmen wir die Hotelkosten so lange bis es wieder Kapazitäten gab. Des Weiteren unterstützten wir sie bei anfallenden Lebenshaltungskosten wie bei der Verpflegung oder dem Kauf einer Prepaid Karte für das Mobiltelefon.
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen sensibilisieren wir die Betroffenen über das Handzeichen für Hilfe bei häuslicher Gewalt in drei Sprachen und weisen darauf hin, wie dieses Handzeichen funktioniert und wofür es steht. Zudem finden an unseren Standorten Informationsveranstaltungen bezüglich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen statt, bei denen auch die Ziele der Istanbul Konvention thematisiert werden. Wir sensibilisieren und klären Frauen auf, die in unserem Wirkungskreis sind. Wir machen bei Aktionen wie „Stärker als Gewalt“ mit und verbreiten diese Informationen über das Hilfetelefon. Wir haben als Bundesverband 11 Standorte beziehungsweise Mitgliedsvereine, die sich in Backnang, Delmenhorst, Freiburg, Kempten, Köln, Krefeld, München, Neumünster, Schwäbisch Gemünd, Sindelfingen und Stuttgart befinden. Noch sind unsere Standorte keine anerkannten Frauenberatungsstellen, jedoch arbeiten sie tagtäglich mit Fällen, die sie unter anderem von etablierten Beratungsstellen aufgrund von sprachlichen Barrieren und kulturellen Unterschieden übernehmen.
Die Bundesvorstandsvorsitzende Ayten Kılıçarslan plädiert deshalb an die Öffentlichkeit mit folgender Forderung: „Als Bundesverband Sozialdienst muslimischer Frauen haben wir uns auf unsere Fahne geschrieben, Gewalt an Frauen und Kindern zu bekämpfen. Wir machen uns deshalb entschlossen gegen häusliche Gewalt stark. Wir erwarten von der neu zu bildenden Regierung die selbige Entschlossenheit. So fordern wir konkret, dass mit Blick auf das eigenständige Aufenthaltsrecht der Ehegatten bei einer Scheidung die Wartezeit nicht auf ein Jahr reduziert werden darf. Unsere Haltung als muslimische Frauen löst eine Signalwirkung in der muslimischen Community und in der Gesamtgesellschaft aus. Deshalb wollen wir innerhalb der Regeldienste eine aktivere Rolle übernehmen. Gegen Gewalt zu sein ist eine Ehrensache. Gegen Gewalt zu kämpfen, erfordert jedoch zusätzlich hauptamtliches Engagement. Aus diesem Grund wollen wir Frauenberatungsstellen tragen und machen uns entsprechend unserer Haltung und der vorliegenden großen Bedarfe, für kultursensible Frauenschutzhäuser in muslimischer Trägerschaft stark. Politik und Verwaltung müssen in dieser Sache eine Entscheidung treffen und sich mit den folgenden Fragen auseinandersetzen:
Sind die muslimischen Träger*innen ein Teil der deutschen Gesellschaft?
Hat der Zugang muslimischer Frauenorganisationen in den Regeldiensten im Bereich Gewaltbekämpfung eine starke Signalwirkung?
Wollen wir uns entschlossen und gemeinsam gegen Gewalt positionieren?
Wir, als Bundesverband haben all diese Fragen mit einem Ja beantwortet. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Entscheidungsträger*innen.