Digitale Ausstattung für Familien, die Sozialleistungen beziehen

29.05.2020

Corona hat viele Änderungen und Bedarfe mit sich gebracht. Einer davon ist der Bedarf der digitalen Ausstattung für Familien, die vor großen Herausforderungen standen, als ihre Kinder die Schulaufgaben digital erledigen mussten.
Familien, die Hartz IV oder Sozialleistungen erhalten, sind berechtigt, Anschaffungen wie Laptop, Computer, Tablet, Drucker oder Software beim Jobcenter zu beantragen.
Wenn der Bedarf an diesen digitalen Geräten da ist und keins dieser Geräte Zuhause vorhanden ist, können für die Schüler*innen folgende Sachleistungen beantrag werden:
Schulbücher: bis 135,65 €
Tablet: bis 369,90 €
Computer/Laptop: bis 350€ – 600 €
Folgendes ist bei der Antragstellung zu beachten:
1. Eine Bestätigung durch die jeweilige Schule des Kindes für den Bedarf der Nutzung von digitalen/technischen Geräten ist dem Antrag beizulegen.
2. Eine Kostenübersicht oder Angebote für einen Computer mit Drucker und Patronen ist ebenfalls beizulegen.
3. Den Antrag ausfüllen und unterschrieben an das Jobcenter per Post, Fax oder Mail zukommen lassen.
4. Bis zur Entscheidung durch das Jobcenter weder in Ratenkauf (wird nicht übernommen) noch in Vorleistung treten!
→ Hier herunterladen und ausdrucken: Antrag auf Kostenübernahme für Computer