Gewaltprävention

Wir, der Sozialdienst muslimischer Frauen, starten zum Schutz von Frauen und Kindern gegen Gewalt die Aktion #savewoman. Die Aktion wird anlässlich des Weltfrauentages am 8. März freigegeben. Um Betroffenen schnell, effektiv und anonym helfen zu können, wurde eine E-Mail-Adresse und eine WhatsApp-Hotline eingerichtet. Am Ende der Hotline berät und vermittelt eine erfahrene Pädagogin die Betroffenen oder ihre Helfer:innen in Gewaltsituationen. Die Patinnen und Paten im vom SmF getragenen Patenschaftsprojekt sind dazu aufgerufen, sich an der Aktion #savewoman zu beteiligen und sich gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder zu positionieren.

Wir als Sozialdienst muslimischer Frauen setzen nun ein Zeichen und starten eine Aktion im Rahmen unseres Patenschaftsprojektes. Mit unseren Patinnen und Paten wollen wir uns deutschlandweit gegen Gewalt an Frauen und Kindern einsetzen. Wir stehen Frauen bei, sich gegen Übergriffe zu schützen. Unsere Patinnen und Paten können in solchen Fällen gemeinsam mit unseren Regionalkoordinatorinnen und -Koordinatoren Unterstützung anbieten.

Was ist #savewoman?

Jede Form von häuslicher Gewalt ist strafbar. Gewalttaten in Form von Drohungen, Erniedrigungen, sozialer Isolation, Freiheitsberaubung, das Schlagen, Treten, Werfen von Gegenständen oder Erzwingen von sexuellen Handlungen können angezeigt werden.

Gewaltprävention

Die häusliche Gewalt in Deutschland nimmt noch immer zu. Mehr als 140.000 Opfer von Gewalt in Partnerschaften wurden laut Behörden 2021 registriert – ein Anstieg von etwa 3,4 Prozent im Vergleich zu 2017. Über achtzig Prozent der erfassten Opfer sind weiblich. Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben dabei je nach Gewaltform zwei bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Betroffene Frauen mit Fluchterfahrung werden meist mit ihrem Leid alleingelassen. Sie verlassen ihr soziales Umfeld, das zugleich Schutz bietet. Die Hilfestrukturen in Deutschland sind ihnen häufig unbekannt. Sie erleben Neues und begegnen vielfach auch Vorurteilen oder Diskriminierung. Zudem wird Gewalt gegen Frauen in einigen Herkunftsstaaten nicht als Straftat oder Unrecht gewertet. Betroffene erleben Gewalt über mehrere Jahre, bis sie schließlich den Weg in ein Frauenhaus oder zu einer Frauenberatungsstelle wagen. In Deutschland gibt es etwa 400 Frauenhäuser, die von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern Schutz bieten. Bundesweit fehlen mehr als 14.000 Frauenhausplätze, gemessen an der Istanbul-Konvention des Europarats, dem internationalen Abkommen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Wir sehen den Staat und die zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Verantwortung, diesen Frauen einen leichteren Zugang zu ermöglichen und für einen Nachteilsausgleich zu sorgen. Wir fordern, dass diese Problematik mit Sensibilität angegangen und die Angebotslandschaft entsprechend erweitert wird. Dies kann nur dann gelingen, wenn die aus der Zielgruppe heraus entstandenen Angebote in Regeldienste, wie Frauenberatungsstellen, inkludiert werden. In einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft müssen wir durch besondere Maßnahmen reagieren und bestehende Lücken schließen. Von Gewalt betroffenen Frauen müssen wir durch präventive Angebote, leicht erreichbare Schutzmaßnahmen und intensive Nachbetreuung den Rücken stärken.

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